Fortbildungsnachweis


Für den Fortbildungsnachweis müssen jedes Jahr 25 Credits in fachspezifischer Kernfortbildung (Rehabilitation und muskuloskelettale Medizin) und 25 Credits in erweiterter Fortbildung in einem frei wählbaren Fachgebiet nachgewiesen werden. Inhaberinnen/Inhaber mehrerer Facharzttitel können sich auf diejenigen Fortbildungsprogramme beschränken, die der aktuellen Berufstätigkeit entsprechen.

Ärztlich geleitete Fortbildungsveranstaltungen ergeben pro Stunde einen Fortbildungscredit (45 – 60 Minuten). Pro Halbtag können maximal vier, pro Tag maximal acht Credits angerechnet werden. Die Mitglieder registrieren die Credits selber.

Seit 2015 müssen sämtliche Fortbildungen auf der elektronischen Plattform myFMH erfasst werden. Alle drei Jahre kann ein Fortbildungsdiplom erworben werden. Die Fortbildungen müssen mit entsprechenden Belegen nachweisbar sein. Dies wird jeweils bei ca. zehn Prozent der Mitglieder stichprobenartig überprüft.

Veranstaltungen, die durch einen Facharzt der SGPMR geleitet werden, erhalten automatisch die SGPMR-Anerkennung. Wir bitten um entsprechende Mitteilung zur Aufschaltung im Veranstaltungskalender. Die Richtlinien der SAMW müssen erfüllt sein (Vergabe von Credits für Fortbildungsveranstaltungen).

Covid-19 Gutschrift im Jahr 2020 und 2021

Angesichts des flächendeckenden Ausfalls von Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen hat die Geschäftsleitung des SIWF im April entschieden, die für das Jahr 2020 geforderten 50 Credits auf 25 Credits zu halbieren. Da sich die Situation nach der Entspannungsphase im Sommer wieder verschlechtert hat und sich bis Ende Jahr voraussichtlich nicht mehr wesentlich verbessern wird, hat das SIWF allen Benutzern der SIWF-Fortbildungsplattform eine weitere «Covid-Gutschrift» im Umfang von 10 Credits im Fortbildungsprotokoll eingetragen. Genauere Infos hierzu finden Sie auf der SIWF-Website in der FAQ Nr. 35.