Fortbildungsnachweis


Für den Fortbildungsnachweis müssen jedes Jahr 25 Credits in fachspezifischer Kernfortbildung (Rehabilitation und muskuloskelettale Medizin) und 25 Credits in erweiterter Fortbildung in einem frei wählbaren Fachgebiet nachgewiesen werden. Inhaberinnen/Inhaber mehrerer Facharzttitel können sich auf diejenigen Fortbildungsprogramme beschränken, die der aktuellen Berufstätigkeit entsprechen.

Ärztlich geleitete Fortbildungsveranstaltungen ergeben pro Stunde einen Fortbildungscredit (45 – 60 Minuten). Pro Halbtag können maximal vier, pro Tag maximal acht Credits angerechnet werden. Die Mitglieder registrieren die Credits selber.

Seit 2015 müssen sämtliche Fortbildungen auf der elektronischen Plattform myFMH erfasst werden. Alle drei Jahre kann ein Fortbildungsdiplom erworben werden. Die Fortbildungen müssen mit entsprechenden Belegen nachweisbar sein. Dies wird jeweils bei ca. zehn Prozent der Mitglieder stichprobenartig überprüft.

Veranstaltungen, die durch einen Facharzt der SGPMR geleitet werden, erhalten automatisch die SGPMR-Anerkennung. Wir bitten um entsprechende Mitteilung zur Aufschaltung im Veranstaltungskalender. Die Richtlinien der SAMW müssen erfüllt sein (Vergabe von Credits für Fortbildungsveranstaltungen).