Mitgliedschaft


Mitglied werden

Es freut uns sehr, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation SGPMR interessieren.

Anmeldeformular Mitgliedschaft (PDF)

Als Mitglied profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Vergünstigte Gebühren für den Jahreskongress, für das MSM-Symposium, für den ISPRM Kongress, für zentralisierte Weiterbildungskurse und für weitere Fortbildungstagungen
  • Reduktion der Prüfungskosten für die Facharztprüfung von CHF 400
  • Vereinfachtes und vergünstigtes Verfahren zur Rezertifizierung durch das European Board of PRM
  • Passwort für den Mitgliederbereich, in dem Sie sich über Standespolitik, Tarife, Mitgliederversammlungen, etc. informieren können.

Mitgliederkategorien und -beiträge

Ordentliches Mitglied (mit Stimmrecht):
Ärztinnen und Ärzte mit Facharzttitel in PMR: CHF 250/Jahr

Ausserordentliches Mitglied (ohne Stimmrecht):
Ärztinnen und Ärzte mit anderem Facharzttitel: CHF 100/Jahr

Mitglied in Weiterbildung* (ohne Stimmrecht):
Assistenz- und Oberärzte, die den Facharzttitel PMR anstreben: CHF 100/Jahr

Pensioniertes Mitglied (ohne Stimmrecht):
CHF 100/Jahr

*Für Facharztkandidaten in Weiterbildung besteht nach Abschluss des ersten Jahres der fachspezifischen Ausbildung die Möglichkeit, als Mitglied in Weiterbildung aufgenommen zu werden.

Anmeldung Mitgliedschaft

Bitte verwenden Sie für die Anmeldung das folgende Antragsformular:

Anmeldeformular Mitgliedschaft (PDF)

Für die Anmeldung müssen Sie Name und Unterschrift von zwei Paten angeben, die Sie empfehlen. Bitte beachten Sie, dass diese ordentliche Mitglieder der SGPMR sein müssen. Falls Ihnen keine zwei ordentlichen Mitglieder für die Patenschaft bekannt sind, helfen wir Ihnen gerne mit Vorschlägen. Bitte senden Sie uns dazu ihr Curriculum Vitae ein.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds an den Vorstand unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf das Ende eines Kalenderjahres. Für das laufende Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag geschuldet.

Mitglieder, die ihre Mitgliederbeiträge trotz zwei schriftlichen Mahnungen nicht bezahlt haben, werden vom Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen. Es besteht kein Rekursrecht.