Weiterbildungsprogramm


Am 15. April 2020 ist das revidierte Weiterbildungsprogramm für Physikalische Medizin und Rehabilitation in Kraft getreten.

Unter anderem soll das neue Programm Kandidaten, die einen Doppeltitel anstreben (z.B. Rheumatologie, Neurologie, Allgemeine Innere Medizin) überlappende Anerkennung ermöglichen, um die Rehabilitationskompetenz mit vertretbarem Aufwand mit dem PMR Facharzttitel zu belegen.

Nachstehend die wesentlichen Änderungen:

  • Zeitgemässe Umschreibung des Fachgebiets mit Einbezug von kardiovaskulären und pulmonalen Funktionsstörungen (Ziffer 1); Möglichkeit mittels Wahljahre vertiefte Kompetenzen in spezifischen Rehabilitationsgebieten anzueignen
  • 3 - 4 Jahre fachspezifische Weiterbildung (stationäre muskuloskelettale Rehabilitation, physikalische Medizin (Kategorie A, B), Neurorehabilitation / Paraplegiologie (Kategorie D1 oder D2), ambulante muskuloskelettale Rehabilitation, geriatrische Rehabilitation, pulmonale (Kategorie B und C) und kardiovaskuläre Rehabilitation (Kategorie C)
    1 - 2 Jahre nicht fachspezifische Weiterbildung (Ziffer 2)
  • Umfassende Revision des Inhalts (inkl. Robotik, Multiprofessionalität) der Weiterbildung mit Kompetenzlevel (1-3); neu: Paraplegiologie, kardiovaskuläre und pneumologische Rehabilitation (Ziffer 3)
  • Umfassende Revision des Prüfungsreglements (europäische schriftliche Prüfung; Ziffer 4)
  • Neueinteilung /-definition der Weiterbildungsstätten (neue Kategorie D) inkl. Weiterbildungsnetz und -verbund, Arztpraxen (Ziffer 5)