Rezertifizierung


ZERTIFIZIERUNG UND REZERTIFIZIERUNG DURCH DAS EUROPEAN BOARD OF PRM

Fachärzte für Physikalische Medizin und Rehabilitation, die den schriftlichen Teil der Schweizer Facharztprüfung für Physikalische Medizin und Rehabilitation bestanden haben, besitzen alle auch das «Certificate of the European Board of Physical and Rehabilitation Medicine». Dieses hat aber eine begrenzte Gültigkeitsdauer und muss alle 10 Jahre erneuert werden. Bei der Rezertifizierung muss der Beweis regelmässiger Fortbildungen nach Vorschriften des European Board of Physical and Rehabilitation Medicine erbracht werden. Da in der Schweiz die obligatorische Fortbildung der PMR-Fachärzte von der SGPMR kontrolliert wird, können wir ein vereinfachtes Rezertifizierungs-Prozedere anbieten.

Wird die Rezertifizierung über das Kollektivverfahren der SGPMR beantragt, muss keine Fortbildungsdokumentation erstellt werden. Es genügt, das Rezertifizierungsgesuch auf dem Spezialformular der SGPMR einzureichen. Die Gesellschaft kümmert sich um den Rest. 

Nach der Rezertifizierung darf sich der Facharzt «Senior Fellow of the European Board of Physical and Rehabilitation Medicine» nennen und dies so der Öffentlichkeit kundtun. Das neu ausgestellte Senior-Fellow-Diplom ist wiederum 10 Jahre gültig. Nach diesen 10 Jahren werden «Senior Fellows» als «Life Fellows of the European Board of Physical and Rehabilitation Medicine» zertifiziert. Im Dokument Rezertifizierungsaktion finden Sie alle Angaben zum Vorgehen bei der Rezertifizierung.